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düsseldorfer tabelle 2022

Rechtsgebiet

Düsseldorfer Tabelle 2022 – Alters - und Einkommensstufen, Selbstbehalte, Zahlbeträge

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Dennoch wird sie von wohl allen Familiengerichten in Deutschland zur Bemessung des Unterhaltsbedarfs von Kindern angewendet. Sie wird regelmäßig angepasst an die gestiegenen Lebenshaltungskosten und verändertes Kindergeld. Sie wird fortgeschrieben vom OLG Düsseldorf. Bahnbrechende Neuerung für das Jahr 2022 ist die Erweiterung der Tabelle um weitere fünf und bis zu Einkommensstufen und bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 €. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über den Regelungsgehalt der Düsseldorfer Tabelle und die Neuerungen für 2022 und die Erklärung, warum diese Tabelle eine Bombe ist, aus Sicht vom Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

1. Was bringt die Düsseldorfer Tabelle 2022?

Die Düsseldorfer Tabelle regelt den Unterhaltsbedarf von im Haushalt der Eltern lebenden minderjährigen und volljährigen Kindern. Die Unterhaltsbedarfe werden dabei nach 4 Altersstufen unterschieden. Die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 hat nach zehn Einkommensstufen unterschieden. Diejenige für das Jahr 2022 weist 15 Einkommensstufen auf. Es wird differenziert Zwischeneinkünften von bis zu 1900 € und 11.000 €. Dies ist bereits die gewichtigste Neuerung für das Jahr 2022. Diese Neuerung basiert auf der Rechtsprechung des BGH in dem Beschluss vom 16. September 2020 zu Aktenzeichen XII ZB 499/19. In dieser Entscheidung hat der BGH ausweislich des Leitsatzes klargestellt, dass eine begrenzte Fortschreibung der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltenen Bedarfsbeträge bis zur Höhe des doppelten des höchsten darin zurzeit ausgewiesenen Einkommensbetrags nicht ausgeschlossen ist. Die Düsseldorfer Tabelle geht dabei von zwei Unterhaltsberechtigten aus, denen der Unterhaltsschuldner verpflichtet. Besteht die Unterhaltsverpflichtung gegenüber nur einer Person, dann kann dies dazu führen, dass der Unterhaltsschuldner eine Einkommensstufe höher eingeordnet wird.  Bestehen die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mehreren Personen, dann kann der Unterhaltsschuldner entsprechende Einkommensstufen geringer eingeordnet werden. Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld wird nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt angerechnet.

2. Welche Altersstufen gibt es nach Düsseldorfer Tabelle 2022?

Die Düsseldorfer Tabelle differenziert die Unterhaltsbedarf nach 4 Altersstufen, nämlich

  • Altersstufe: 0 bis 5 Jahre
  • Altersstufe: 6 bis 11 Jahre
  • Altersstufe: 12 bis 17 Jahre
  • Altersstufe: ab 18 Jahre

3. Welche Einkommensstufen gibt es nach Düsseldorfer Tabelle 2022 ?

Die Düsseldorfer Tabelle 2022 legt die Einkommensstufen für nunmehr insgesamt 15 Einkommensstufen fest. Die Einkommensstufen stellen sich wie folgt dar.

Bei einem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen bis 1900 € ist der Mindestunterhalt zu zahlen.

Bei einem Einkommen zwischen 1901 und 2300 € liegt der Unterhaltsbedarf je nach Alter des Kindes zwischen 416 und 598 €.

Liegt das Einkommen zwischen 2301 und 2700 €, so beträgt der Unterhaltsbedarf zwischen 436 und 626 € abhängig vom Kindesalter.

Die vierte Stufe der Düsseldorfer Tabelle betrifft Einkommen von 2701 €-3100 € und sieht Unterhaltsbedarf von 476 € -683 € vor.

Liegt das Einkommen zwischen 3101 € und 3500 €, so liegt der Unterhaltsbedarf zwischen 507 € und 729 €.

Die sechste Stufe regelt das Einkommen von 3901 € -4300 € und bestimmt Unterhaltsbedarfe von 539 € -774 €.

Verdient der Unterhaltsverpflichtete zwischen 4301 und 4700 €, ist nach der neuen Düsseldorfer Tabelle ein Unterhaltsbedarf von 571-820 € vorgesehen.

Bei einem Einkommen von 4701-5100 € beträgt der Unterhaltsbedarf zwischen 602 € und 865 €

Die zehnte Stufe der Düsseldorfer Tabelle betrifft Einkommen von 5101-5500 €. Hierfür sind Bedarfe vorgesehen von 634 €-911 €.

Liegt das Einkommen zwischen 5501 und 6200 €, so beträgt der Unterhaltsbedarf für Kinder zwischen 666 € und 956 €.

Die zwölfte Stufe der Düsseldorfer Tabelle regelt Einkünfte von 6201-7000 € und bestimmt für diese Unterhaltsbedarf in Höhe von 697 €-1002 €.

Bei einem Einkommen von 7001 €-8000 € soll das Kind zwischen 729 und 1047 € im Monat benötigen.

Verdient der Unterhaltsverpflichtete zwischen 8001 und 9500 €, so liegt der Bedarf des Kindes zwischen 761 und 1093 €.

Auf der 15. und letzten Stufe der Düsseldorfer Tabelle ist ein Einkommen von 9501 €-11.000 € geregelt. Hierfür sind Bedarfe in Höhe von 792 €-1138 € vorgesehen.

Die Bedarfe sind nicht gleichzusetzen mit den Zahlbeträgen. Von den Bedarfen kann jeweils noch das hälftige Kindergeld in Abzug gebracht werden.

4. Welche Bedarfe gelten für volljährige Kinder mit eigenem Haushalt nach Düsseldorfer Tabelle?

Nach Ziffer 7 der Anmerkungen zu der Düsseldorfer Tabelle liegt der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten der nicht im elterlichen Haushalt lebt, bei monatlich 860 EUR. Dies beinhaltet bis 375 EUR für Unterkunft und Heizung. Dieser Bedarfssatz wird auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt. Kosten für Krankenversicherung und Studiengebühren sind extra zu übernehmen. Die Düsseldorfer Tab. 2022 steht nunmehr klar, dass von dem Bedarf von 860 € nach oben bei erhöhtem Bedarf oder in Hinblick auf die Lebensstellung der Eltern nach oben abgewichen werden kann.

5. Welche Selbstbehalte gelten nach Düsseldorfer Tabelle 2022 ?

Die Düsseldorfer Tabelle legt die unterhaltsrechtlichen Selbstbehalte für alle Unterhaltsarten fest. Unter Selbstbehalt ist der notwendige Eigenbedarf des Unterhaltsverpflichteten zu verstehen. Derzeit gelten folgende Selbstbehalte nach Düsseldorfer Tabelle:

  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber minderjährigen Kind 1160,00 € falls erwerbstätig, ansonsten 960,00 €

 

  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber geschiedenen oder getrenntem Ehegatten 1.280 €, bzw. 1180 €, wenn nicht erwerbstätig.

 

  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber nicht privilegiertem volljährigen Kindern 1400,00 €

 

 

  • Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinen Eltern in Höhe von 1800,00 €

 

  • Für den im Haushalt lebenden Ehegatten des Unterhaltspflichtigen gilt ein Selbstbehalt gegenüber dem nachrangig geschiedenen Ehegatten in Höhe von 1024,00 €, gegenüber nicht privilegierten Kindern in Höhe von 1120,00 €,

Hinsichtlich der von der Düsseldorfer Tabelle 2022 geregelten Selbstbehaltes auszuführen, dass diese ausweislich der Anmerkungen 490 € an Kosten der Unterkunft enthalten. Neu ist dort der Hinweis, dass der Selbstbehalt erhöht werden soll, wenn die Wohnkosten 490 € übersteigen und nicht unangemessen sind. In Hannover und vielen anderen Großstädten dürfte dies zu einer Erhöhung des Selbstbehaltes führen.

6. Welche Zahlbeträge ergeben sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2022?

Die Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2022 ergeben sich für das erste und zweite Kind aus dem oben eingefügten Bild. Die Teilbeträge für das dritte und vierte Kind weichen von diesen ab, weil das Kindergeld für das dritte und vierte Kind höher ist.

7. Was muss ich noch wissen in Bezug auf Kindesunterhalt nach DT 2022?

Gerade wohlhabende und gutverdienende Unterhaltsschuldner konnten sich jedenfalls bis zu der oben genannten BGH-Rechtsprechung haben sich ohne weiteres früher für unbeschränkt leistungsfähig erklären können. Sie mussten dann ihr Einkommen und Vermögen nicht darlegen und haben einfach die Höchstsätze der Düsseldorfer Tabelle in Bezug auf ihre Unterhaltsverpflichtung anerkannt und gezahlt. Nach der neuen BGH-Rechtsprechung ist ein Auskunftsanspruch selbst dann gegeben, wenn Höchstsätze nach Düsseldorfer Tab. 2022 gezahlt werden. Die Begründung liegt darin, dass die Auskunft dennoch benötigt wird, um eine Haftungsquote bezüglich etwaiger Mehrbedarfe bzw. Sonderbedarfe beim Kindesunterhalt zu bestimmen. Der Höchstsatz beim Kindesunterhalt ist jedenfalls auf der geringsten Altersstufe von 0-5 Jahren von 629 € auf nunmehr 792 € gestiegen, bei den sechs bis elfjährigen ist der Höchstsatz von 722 € auf 910 € angewachsen, bei den zwölf bis 17-jährigen ist der Höchstsatz von 845 € auf 1066 € gestiegen und bei den Volljährigen von 903 € auf 1138 €.

8. Praxistipp vom Rechtsanwalt

Wegen dieser vorstehend genannten Steigerungen in der Düsseldorfer Tabelle 2022 erwarten wir, dass eine Vielzahl von Verfahren wegen Kindesunterhalt und Auskunft auf die Familiengerichtsbarkeit zurollt. Deswegen halten wir die Düsseldorfer Tabelle 2022 bildlich gesprochen auch für eine Bombe. Wenn Sie meinen, höhere Ansprüche aufgrund der Düsseldorfer Tabelle 2022 zu haben, sprechen Sie uns an. Als Rechtsanwalt für Familienrecht, Scheidung und Kindesunterhalt stehen wir Ihnen gern zur Seite.

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