Rechtsanwalt für Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) in Hannover

Hartz 4-Antrag und Antragsverfahren auf Leistungen nach dem SGB II in Hannover

„Wenn einer einen Hartz 4-Antrag stellt, dann kann er was erleben.“ Unter diese Überschrift findet man im Internet Erfahrungsberichte von Hartz 4 bzw. ALG 2-Antragstellern. Und in der Tat schaffen die Jobcenter mit ihren zahlreichen Aufforderungen zur Mitwirkung hohe Hürden, die gerade auch in Bezug auf Sozialleistungen unerfahrene Erstantragsteller große Schwierigkeiten bereiten, das Hartz 4 bzw. ALG 2 zu erhalten. 

Als auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht möchte ich Sie mit diesem Beitrag darüber informieren, was Antragsteller und Folgeantragsteller zu dem Antragsverfahren bei dem Jobcenter wissen müssen.

Form: Harz 4-Antrag bzw. ALG 2-Antrag

Der Hartz 4-Antrag Antrag auf ALG 2-Leistungen ist an eine bestimmte Form nicht gebunden, so dass grundsätzlich jedes Verhalten als Antrag verstanden werden kann, das erkennen lässt, dass die äußernde Person Hartz 4 bzw. ALG 2 haben möchte.  Der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende kann damit mündlich, schriftlich und fernmündlich und per Email gestellt. Der Antrag ist mit dem Meistbegünstigungsgrundsatz so auszulegen, dass er für den Antragsteller am günstigsten ist, er also mit seiner Antragstellung die maximal möglichen Sozialleistungen einfängt.  Anträge bei dem Jobcenter sollten stets schriftlich gestellt werden.

Wirkung des Hartz 4 bzw. ALG 2-Antrages

Die Wirkungen des Hartz 4-Antrages bzw. ALG 2-Antrages sind § 37 SGB II beschrieben. Nach Abs. 2 der Vorschrift wirkt der Leistungsantrag bei dem Jobcenter auf den ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Von dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II sind umfasst:

  • Regelleistung

  • Kosten der Unterkunft, § 22 I SGB II

  • Mehrbedarfe nach §§ 21 Absatz 2, 3, 4,6, 7 SGB I

Gesondert beantragt werden müssen

  • Darlehen bei unabweisbarem Bedarf, § 24 Abs. 1 SGB II

  • Erstausstattungen

  • Bedarfe für Ausflüge und Klassenfahrten

  • Leistungen nach § 28 SGB II

  • Mehrbedarf nach § 21 Absatz 5 SGB II

  • Vorschuss

  • bei Sanktionen Sachleistungen nach § 31a Abs. 3 S.1 SGB II

Wichtig zu wissen ist, dass bei unerwarteten einmaligen Einnahmen der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zurückgenommen werden kann, wenn zwar bewilligt ist, aber Bestandskraft nicht eingetreten ist.

Beweissicherer Zugang der Antragsunterlagen

Hartz 4 bzw. ALG 2 – Antragsteller sollten stets für einen beweissicheren Zugang ihrer Antragsunterlagen Sorgen.  Es ist hinlänglich bekannt, dass bei Jobcenter viele Unterlagen nicht da sind, obwohl die Antragsteller sie eingereicht haben. Ich empfehle:

  • persönliche Abgabe mit Eingangsbestätigung: Jobcenter soll entweder eine Eingangsbestätigung ausstellen, aus der hervorgeht, welche Unterlagen eingereicht worden sind, oder Kopien der eingereichten Unterlagen, die der Antragsteller wieder mitnimmt, mit einem Eingangsstempel versehen

  • Faxsendung mit qualifiziertem Sendebericht: ein qualifizierter Faxsendebericht ist ein solcher, bei dem auf Seite 1 erkennbar ist, was gefaxt worden ist

  • Einwurf des Antrages in den Hausbriefkasten unter Zeugen: der Zeuge darf nicht zu der Bedarfsgemeinschaft gehören, der Zeuge muss sehen, was eingeworfen wird, er sollte also möglichst ab Eintüten in den Briefumschlag dabei sein

Andere Übersendungsvarianten wie Übersendung per Email oder einfacher Post halte ich für nicht beweisfest. Die Übersendung von Antragsunterlagen per Einschreiben ist kostenintensiv, und beweist nicht den Zugang eines bestimmten Schriftstückes.

Umgang mit Aufforderungen zur Mitwirkung im Hartz 4- bzw. ALG 2-Antragsverfahren

Ist der Hartz 4-Antrag bei dem Jobcenter eingegangen, dürfte die Reaktion des Jobcenter meist die Aufforderung zur Mitwirkung an den ALG 2-Antragsteller sein.  Die Jobcenter machen es den Betroffenen schwer, indem sie seitenlange Aufforderungsschreiben erstellen, mit denen etlichen Unterlagen verlangt werden, z.B.

  • Mietvertrag, Mietbescheinigung, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung

  • Verdienstbescheinigung Arbeitgeber

  • Kontoauszüge

  • Meldebescheinigungen, Ausweispapiere, Reisepässe

  • Aufenthaltserlaubnis

  • Kündigung Arbeitgeber

  • Sparbücher

  • Autokaufverträge

Empfängern solcher Mitwirkungsaufforderungen ist zu raten, diese gründlich abzuarbeiten. Das bedeutet, dass Hartz 4 bzw. ALG 2-Antragsteller die Unterlagen dem Jobcenter bereitstellen sollten, und wenn einzelne Unterlagen nicht eingereicht werden können, dem Jobcenter erklärt werden sollte, warum diese nicht eingereicht werden können (z.B. aktuelle BK-Abrechnung liegt noch nicht vor). Sie sollten als Hartz 4- bzw. ALG 2-Antragsteller davon ausgehen, dass sich das Jobcenter gar nichts von selber denken kann, und alles erklärt bekommen muss, denn es ist wirklich so. Nur auf diese Weise machen Sie Ihren Hartz 4-Antrag bzw. ALG 2-Antrag entscheidungsreif.

Verhalten, wenn Jobcenter SGB II-Leistungen nicht bewilligt

Monatelang sind Personen, die Hartz 4 bzw. ALG 2 beantragt haben, ohne jegliche Leistungen. So wird mir berichtet. Bei den Leistungen nach dem SGB II handelt es sich um Leistungen der Grundsicherung, die antragsnah zu bewilligen sind. Deswegen empfehle ich folgendes Vorgehen. Am Ende des Monats, in dem der Antrag gestellt ist, gehen Sie persönlich zu Ihrem Jobcenter, und verlangen Ihre Leistungen unter Verweis auf Ihre Notlage.

Wenn die Behörde sich äußert, dass alle Unterlagen da sind, und dennoch nicht leisten will unter Hinweis auf eine übliche Bearbeitungsdauer, dann setzen Sie schriftlich eine konkrete Frist (…bis zum 10.xx.2019, dann gehe ich zum Rechtsanwalt). Wenn die Behörde sich äußert , dass Unterlagen fehlen, dann bringen Sie diese bei, und sind spätestens zum nächsten 1. wieder persönlich vor Ort, und verlangen Bewilligung und Zahlung. Wenn die Behörde Sie dann wieder wegschickt, dann sollen Sie direkt einen Rechtsanwalt beauftragen. Beachten Sie, dass Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache auch einen Vorschuss beantragen können.

Leistungen vom Jobcenter per Eilantrag zum Sozialgericht

Wenn Sie persönlich bei dem Jobcenter unter Verweis auf Ihre Notlage vorgesprochen haben, alle Aufforderungen zur Mitwirkung erledigt sind, und das Jobcenter Sie als Hartz 4-Antragsteller mit Verweis auf Bearbeitungsfristen vertröstet, dann ist der Weg zum Rechtsanwalt eröffnet. Egal, ob es sich um die Stellung eines Erstantrages auf Hartz 4 bzw. ALG 2-Leistungen handelt, oder um einen Folgeantrag, als auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht stelle ich einen Eilantrag bei dem Sozialgericht zur Durchsetzung Ihres Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II.

Haben Sie weitere Fragen zum Hartz 4-Antrag?

Kommt Ihnen das bekannt vor? Das Jobcenter bewilligt Ihre Leistungen nicht? Ich bin ein auf Hartz 4 bzw. ALG II spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich helfe Ihnen gern. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir – Ihr auf Hartz 4 bzw. ALG II spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Hannover.

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