Rechtsanwalt für Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) in Hannover

Kosten der Unterkunft bei Hartz 4

Zahlt das Jobcenter die Miete nicht? Hat es die Übernahme der Betriebskostenabrechnung abgelehnt? Hat das Jobcenter eine Mietobergrenze festgesetzt? Das Jobcenter will die Kosten für Ihr Wohnmobil nicht tragen: Die Kosten der Unterkunft gehören zu den am meisten umkämpften Bereichen im Rahmen von Hartz 4-Streitigkeiten.

Als auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht gebe ich Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick, was der Anspruch auf Kosten der Unterkunft aus § 22 I SGB II beinhaltet.

Begriff der Unterkunft und Heizung

Unterkunft im Sinne des SGB II ist das, wo man drin unterkommt. Die tatsächlich nicht bewohnte Fakewohnung gehört mithin nicht, dazu, weil man da nicht drin unterkommt. Zu den Unterkunftskosten zählen alle laufenden und einmaligen Bedarfe für Unterkunft wie:

  • Miete

  • Nutzungsentschädigung

  • Heizkosten

  • Zentral zubereitetes Warmwasser

Unterkunftskosten können sind nicht nur für die klassische Mietwohnung bzw. Untermietwohnung zu erbringen, sondern auch für:

  • Eigentumswohnung, Eigenheim

  • Wohnmobil oder Wohnwagenkosten auf Campingplatz

  • Nutzungsentgelte in z.B. Obdachlosenunterkunft

  • Nutzungsentschädigungen nach Kündigung des Mietvertrages

  • Gartenlaube

  • Lagerungskosten für Hausrat und Möbel nach Zwangsräumung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Unter Bedarfen für Unterkunft und Heizung sind alle Kosten zu verstehen, die aus Anlass der Nutzung des Objektes zu Wohnzwecken entstehen. Hierzu gehören:

  • Miete

  • Darlehensraten, im Regelfall ohne Tilgung

  • Laufende Betriebskosten und Betriebskostennachzahlungen

  • Wartungskosten für Gastherme und Heizung

  • Zündstrom

  • Stellplatz oder Garage, soweit untrennbar mit Mietvertrag verbunden

  • Grundsteuer

  • Müllabfuhr

  • Wasser und Abwasser

  • Kabelfernsehen, soweit untrennbar mit Mietvertrag verbunden

  • Heizkosten und Heizkostennachzahlungen

  • Zentral aufgeheiztes Warmwasser

Eine Kürzung der Bedarfe für KdU um im Regelsatz enthaltene Pauschalen ist grundsätzlich nicht zulässig für Strom oder Möbel ist nicht zulässig.

Befristeter Bestandsschutz in § 22 I SGB II: Übernahme tatsächlicher KdU

Nach der gesetzlichen Regelung in § 22 I SGB II sind die tatsächlichen Kosten für Unterkunft zu übernehmen, die nach Ansicht des Jobcenters viel zu teuer sind. In § 22 I SGB II heißt es dazu, dass unangemessene Bedarfe so lange zu übernehmen sind, wie eine Senkung der KdU nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Eine Senkung der KdU könnte durch Wohnungswechsel, Vermietung oder auf andere Weise (z.B. Mietvertragsänderung erreicht werden.

Kostensenkungsaufforderung durch das Jobcenter - Kostensenkungsverfahren

Wenn das Jobcenter die Kosten der Unterkunft im Einzelfall auf das seiner Ansicht nach angemessene Maß absenken möchte, muss es der betroffenen Hartz 4-Bedarfsgemeinschaft eine Aufforderung zu der Senkung der Unterkunftskosten zukommen lassen. Die Kostensenkungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt. Deshalb kann gegen die Kostensenkungsaufforderung kein Widerspruch eingelegt. Die Kostensenkungsaufforderung kann mit einer Feststellungsklage zum Sozialgericht angegriffen werden.

Die Kostensenkungsaufforderung muss darstellen, welche Kosten der Unterkunft derzeit vom Jobcenter übernommen werden, und welche Mietobergrenze (MOG) das Jobcenter für angemessen hält. Die Kostensenkungsaufforderung ist der Start des Kostensenkungsverfahrens. In den nun folgende sechs Monaten kann die betroffene Bedarfsgemeinschaft dem Jobcenter erklären, warum eine Kostensenkung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wer geltend machen möchte, dass er keine Wohnung findet, dem ist zu raten, dass er saubere Tabellen erstellt, aus denen hervorgeht, wann er wo eine Wohnung gesucht hat, wer Vermieter ist, wie Kontakt aufgenommen worden ist, und woran ein Mietvertragsangebot gescheitert.

Wer geltend machen möchte, dass er mit seiner Bedarfsgemeinschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann, dem ist zu raten, dass er ein ärztliches Attest vorlegt, in dem genau steht, dass und warum ein Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Es ist dann damit zu rechnen, dass das Jobcenter eine amtsärztliche Untersuchung veranlassen wird. Hat das Jobcenter eine Kostensenkungsaufforderung nicht erteilt, dann kann eine Mietobergrenze (MOG) nicht festgesetzt werden.

Übernahme angemessener KdU durch das JC nach Kostensenkung

Wenn die Frist von in der Regel maximal sechs Monaten abgelaufen ist, und sich aus Sicht des Jobcenter keine Gründe ergeben, weshalb weiter unangemessen hohe KdU für die betreffende Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden sollten, dann wird das Jobcenter der Hartz4-BG einen neuen Leistungsbescheid erteilen, mit dem nur noch die nach Auffassung des Jobcenter angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen werden.

Abstrakte und Konkrete Angemessenheit bei KdU im Hartz 4-Bezug

Für die Empfänger von Hartz 4 bzw. ALG 2 stellt sich die Frage, ob die vom Amt vorgegebenen Mietobergrenzen grundsätzlich verbindlich sind. Diese Mietobergrenzen sind nur dann verbindlich, wenn diese abstrakt und konkret angemessen sind. Abstrakt angemessen sind die MOGs, wenn diese auf einem schlüssigen Konzept beruhen. Ein schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers liegt vor, wenn:

  • Datenerhebung in genau eingegrenztem und über gesamten Zeitraum erfolgt

  • Nachvollziehbare Definition des Betrachtungsgegenstandes: Art der Wohnung, Standard der Wohnung, Brutto – oder Nettomiete, Unterscheidung nach Wohnungsgröße

  • Festlegung des Beobachtungszeitraumes

  • Angaben über Art und Weise der Datenerhebung

  • Repräsentativer Datenerhebungsumfang

  • Validität

  • Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung

  • Angaben über die gezogenen Schlüsse (Spannoberwert oder Kappungsgrenze)

Liegt ein schlüssiges Konzept des Jobcenter nicht vor, dann können die Hartz 4 – Empfänger entsprechende höhere KdU beanspruchen, nämlich anhand der sich aus der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz ergebenden Werte. Auf diese Werte ist dann noch ein Sicherheitsaufschlag von 10 Prozent zu gewähren.

Liegt dagegen ein schlüssiges Konzept vor, ist die konkrete Angemessenheit der KdU zu beurteilen. Dabei sind Umstände, die in der Person des hilfebedürftigen Hartz 4-Empfängers oder seiner Bedarfsgemeinschaft liegen, zu berücksichtigen, z.B.

  • Behinderungs- oder pflegebedingter Mehrbedarf an Wohnfläche

  • Ausübung des Umgangsrechts mit den Kindern in der Wohnung

  • Künftiger größerer Wohnraumbedarf bei Schwangerschaft

  • Veränderung der familiären Situation – z.B. Tod des Ehegatten

  • Krankheit macht größeren Wohnraum notwendig

  • Extrem lange Wohndauer

Diese Umstände können dazu führen, dass höhere Mietobergrenzen im Einzelfall anzunehmen sind, als das Jobcenter vorgibt, und eine Wohnung damit konkret angemessen ist, obwohl die vom Jobcenter vorgegebenen MOGs überschritten werden.

Guthaben, Umzugskosten, Mietsicherheit, Zusicherung zum Umzug

Gestritten wird nicht nur um Kosten der Unterkunft, sondern auch um damit zusammen hängende Fragen wie Anrechnung von Guthaben aus Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung, Übernahme von Umzugskosten, Gewährung und Aufrechnung von Mietsicherheit sowie Zusicherung zum Umzug.

Haben Sie weitere Fragen zu Kosten der Unterkunft bei Hartz 4?

Zahlen Sie bei der Miete drauf? Sind Ihre Nachzahlungen abgelehnt? Ich bin ein auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Ich helfe Ihnen gern. Rufen Sie mich an oder mailen Sie mir – Ihr auf Hartz 4 bzw. ALG 2 spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Hannover.

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