Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover

Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover

Das Medizinrecht umfasst unter anderem das Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern, Geburtsschadensrecht, das Patientenrechtegesetz, Medizinprodukterecht, das Recht der privaten Krankenversicherung, Krankentagegeldversicherung, das ärztliche Honorarrecht mit Wahlleistungsvereinbarung und den ärztlichen bzw. zahnärztlichen Gebührenordnungen, Vertragsarztrecht bzw. Kassenarztrecht. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über meine Tätigkeit als Rechtsanwalt für Medizinrecht.

Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehler

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit als Rechtsanwalt im Medizinrecht ist das Arzthaftungsrecht. Hier ist es die rechtsanwaltliche Aufgabe, einen Behandlungsfehler oder groben Behandlungsfehler zu ermitteln, die daraus resultierenden Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche bei dem Arzt, Krankenhaus oder sonstiger Behandlungseinrichtung geltend zu machen und durchzusetzen.

Grundlage der Beurteilung des ärztlichen Handelns ist dabei der Facharztstandard. Die ärztliche Heilbehandlung muss danach nach dem anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft erbracht werden. Ein Behandlungsfehler liegt danach vor, wenn mit der Heilbehandlung gegen den anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft verstoßen wird.

Ein grober Behandlungsfehler erfordert darüber hinaus die Feststellung, dass ein Fehler vorliegt, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Die Unterscheidung zwischen Behandlungsfehler und groben Behandlungsfehler ist für den Patienten als Geschädigten wichtig, weil der grobe Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr zu Lasten des Behandlers zur Folge hat. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht stehe ich Ihnen als Geschädigtem zur Seite.

Geburtsschadensrecht: Schadenersatz & Schmerzensgeld

Ein Sonderfall der Arzthaftung ist die Haftung bei medizinisch – ärztlichen Fehlern bei der Geburt eines Kindes. Betroffene Eltern sind gut beraten, wenn sie sich bei zweifelhaften Schädigungen ihres Kindes bei der Geburt an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden, der Erfahrung im Geburtsschadensrecht hat. Kunstfehler und ärztliches Fehlverhalten in der Schwangerschaftsvorsorge sowie bei der pränatalen Diagnostik können fatale Folgen haben.

Ärztepfusch während des Geburtsvorganges kann zu Sauerstoffmangel führen, die Entscheidung, einen Kaiserschnitt zu machen, kann zu spät sein, falsche Beatmung kann lebensgefährlich sein. Lebenslange Behinderung und Pflegebedürftigkeit können die Folge sein. Die Schmerzensgeld- und Schadenspositionen sind enorm: zu denken ist hier insbesondere an Erwerbsminderungsschaden und Haushaltsführungsschaden. Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt bei Geburtsschaden zur Seite.

Patientenrechte durchsetzen

Als Rechtsanwalt im Medizinrecht helfe ich Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Patient bzw. Patientin. Die wichtigsten Patientenrecht auf Selbstbestimmung, so dass eine ärztliche Heilbehandlung einer wirksamen Einwilligung bedarf, das Recht auf Einsicht in die Patientenakte bei dem Behandler, das Recht auf Heilbehandlung entsprechend dem Facharztstandard sowie das Recht auf Vertraulichkeit der Heilbehandlung, welches mit der ärztlichen Schweigepflicht korrespondiert. Das Patientenrechtegesetz hat weitere Neuerungen gebracht. Als Rechtsanwalt setze ich Ihre Patientenrechte durch – nicht nur in Hannover, sondern bundesweit.

Haftung für Medizinprodukte

Wenn Sie einen Schaden durch ein Medizinprodukt erleiden, dann kann ich Ihnen als Rechtsanwalt für Medizinrecht helfen, Schadenersatz und Schmerzensgeld nach dem Medizinproduktgesetz zu erhalten.

Nach dem MPG sind Medizinprodukte sind alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software, die vom Hersteller zur Anwendung für Menschen mittels ihrer Funktionen zum Zweck der Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen, der Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines physiologischen Vorgangs oder der Empfängnisregelung zu dienen bestimmt sind und deren bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper weder durch pharmakologisch oder immunologisch wirkende Mittel noch durch Metabolismus erreicht wird, deren Wirkungsweise aber durch solche Mittel unterstützt werden kann.

Zu den Medizinprodukten zählen Stents, künstliche Hüft- , Schulter- oder Kniegelenke, Brustimplantate, Zahnimplantate, Gehhilfen, Rollstühle. Die Ersatzpflicht wegen Schadenersatz und Schmerzensgeld für ein fehlerhaftes Medizinprodukt richtet sich nach allgemeinem Haftungsrecht.

Probleme mit Privaten Krankenversicherung

Ebenfalls zum Medizinrecht gehören Streitigkeiten mit Ihrer Privaten Krankenversicherung, die ich als Rechtsanwalt für Sie löse. Hier geht es meist um die Frage, ob oder in welchem Umfang die Kosten für eine medizinische Heilbehandlung zu übernehmen sind, und ob eine bestimmte Heilbehandlung medizinisch notwendig ist.

Daneben geht es in Konflikten von Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung um die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten, und ob daraus für die PKV das Recht erwächst, sich von dem Versicherungsvertrag durch Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt lösen. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer die Kündigungs-. Anfechtungs- oder Rücktrittserklärung, sollten Sie direkt einen Rechtsanwalt für Medizinrecht kontaktieren.

Krankentagegeldversicherung zahlt nicht

Die Krankentagegeldversicherung dient der zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall allen oder ergänzend zum Krankengeld. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht helfe ich Ihnen dann, wenn die Private Krankentagegeldversicherung nicht zahlt. Hierfür kann die Krankentagegeldversicherung verschiedene Gründe anführen.

Beliebte Gründe für die Verweigerung der Leistung sind die Behauptung der Arbeitsfähigkeit des Versicherungsnehmers, die Behauptung der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, die Behauptung von Obliegenheitspflichtverletzungen des Versicherungsnehmers sowie die Behauptung der Überversicherung. Diesen Behauptungen ist zu widersprechen, insbesondere wenn die Krankentagegeldversicherung ein Gestaltungsrecht ausübt und sich vom Krankentagegeldversicherungsvertrag lösen möchte. Aus Gründen der Waffengleichheit sollten Sie sich eines Rechtsanwaltes für Medizinrecht bedienen.

Wahlleistungsvereinbarung unwirksam

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht helfe ich Ihnen auch bei der Prüfung und Abwehr von Wahlleistungen sind vor Erbringung schriftlich zu vereinbaren. Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit so manche Wahlleistungsvereinbarung für unwirksam erklärt. Eine mündliche Wahlleistungsvereinbarung kann einen Zahlungsanspruch des Chefarztes bzw. Wahlarztes nicht begründen.

Der Wahlarzt muss in der der Wahlleistungsvereinbarung benannt sein, pro Fachgebiet kann ein Stellvertreter des Wahlarztes benannt sein. Es gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung. Schließlich muss die Wahlleistungsvereinbarung den Patienten über die Inhalte der Wahlleistungen, und deren Kosten informieren. Gern werde ich in Bezug auf Ihre Wahlleistungsvereinbarung als Rechtsanwalt für Medizinrecht tätig.

Arztrechnung bzw. Zahnarztrechnung zu hoch – GÖA/ GÖZ

Haben Sie eine Arztrechnung bzw. Zahnarztrechnung erhalten, die Sie zu hoch finden. Gern prüfe ich diese anhand der Gebührenordnung für Ärzte bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte auf Richtigkeit und Angemessenheit. Nach den GÖÄ/ GÖZ dürfen grundsätzlich nur Leistungen abgerechnet werden, die medizinisch notwendig sind.

Es gilt der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung. Die Geltung von GÖÄ/ GÖZ darf nicht abbedungen werden. Das bedeutet, dass selbst eine ärztlichen Honorarvereinbarung auf der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte basieren muss. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover prüfe ich Ihre Rechnung gern auf ihre Rechtmäßigkeit.

Vertragsarztrecht bzw. Kassenarztrecht

Das Vertragsarztrecht bzw. Kassenarztrecht ist rechtstechnisch ein Teil des Sozialrechts. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die Erfüllung des ihres medizinischen Versorgungsauftrages durch Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte sicher. Vertragsarzt kann man durch Zulassung werden. Das Vertragsarztrecht betrifft dabei nicht nur Ärzte, sondern auch Psychotherapeuten und Krankenhäuser.

Als Rechtsanwalt im Medizinrecht helfe ich Ihnen in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten betreffend die Erteilung oder Entziehung einer Zulassung oder Ermächtigung im Vertragsarztrecht. Daneben führe ich Widerspruchsverfahren- und Klageverfahren wegen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Arznei- und Heilmittelregressen sowie Richtgrößenprüfungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert BU-Rente

Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung hat die BU-Rente abgelehnt? Wenn die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) Ihren Leistungsantrag ablehnt und damit die Versicherungsleistung abgelehnt, sollten Sie sich stets an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht wenden, um die sich gegen die Entscheidung der Versicherung zur Wehr zu setzen.

Die Anforderungen an die ärztlichen Atteste im Streitfall sind hoch, und keineswegs ist eine herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht kann ich Ihnen und Ihren Ärzten die Anforderungen an ärztliche Stellungnahmen in ihrem konkreten Fall erläutern

Haben Sie weitere Fragen zum Medizinrecht?

Haben Sie weitere Fragen zum Medizinrecht oder wünschen Vertretung? Dann nehmen Sie Kontakt auf! Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht in Hannover.

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