Zum Rechtsanwalt in Zeiten der Corona-Krise

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Zum Rechtsanwalt in Zeiten der Corona-Krise

Das Corona-Virus und die damit einhergehende COVID19-Erkrankung hat die ganze Welt und Deutschland fest im Griff. Als Rechtsanwälte im Familienrecht, Sozialrecht und Medizinrecht sind wir in dieser Zeit weiter für Sie da. Wir bieten Ihnen auch telefonische Rechtsberatung und Onlineberatungen an und leisten so einen Beitrag zur Eindämmung des Corona Virus. Nutzen Sie in dieser Zeit insbesondere die Möglichkeit, online per E-Mail Mandat zu erteilen oder sich beraten zu lassen. Erfahren Sie nachstehend, wie Sie uns in Zeiten von Corona beauftragen können.

1. Mandant werden im Sozialrecht ohne persönlichen Kontakt

Das Sozialrecht als Rechtsgebiet empfiehlt sich im Prinzip für die kontaktlose Mandatsbearbeitung über das Internet. Wesentlicher Inhalt unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Sozialrecht ist die Durchsetzung ihrer sozialen Rechte im Widerspruchsverfahren- und Klageverfahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt bzw. dem Studentenwerk, von der Agentur für Arbeit, vom Jobcenter wegen Hartz IV, von der Rentenversicherung, der Familienkasse, von der Unfallversicherung oder dem Versorgungsamt erhalten haben. Als Mandant stehen Sie in der Regel vor der Frage, ob sie gegen ein solchen Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Wenn Sie ein Widerspruchsbescheid erhalten haben, dann stellt sich für Sie als Mandant die Frage ob gegen diesen Bescheid eine Klage zum Sozialgericht erhoben werden soll. Auch in Zeiten von Corona geben wir Ihnen als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Sozialrecht die Antwort:

a) Widerspruchsverfahren Sozialrecht

Wenn Sie uns mit einem Widerspruch gegen den Bescheid einer Sozialbehörde beauftragen wollen, dann benötigen wir per E-Mail an info@pi-kanzlei.de folgende Unterlagen:

  • Bescheid der Sozialbehörde (Ablehnungsbescheid, Änderungsbescheid, teilweiser Ablehnungsbescheid)
  • Mandantenfragebogen
  • Daten ihrer Rechtsschutzversicherung inklusive Versicherungsnummer
  • auf uns lautende Vollmacht

Wir bestätigen Ihnen den Eingang dieser Dokumente per E-Mail. Ein Mandat ist zustande gekommen, wenn wir Ihnen dies auch per E-Mail bestätigen.

b) Klageverfahren Sozialrecht

Wenn Sie uns mit einer Klage gegen den Widerspruchsbescheid einer Sozialbehörde beauftragen wollen, dann benötigen wir per E-Mail an info@pi-kanzlei.de folgende Unterlagen:

  • Bescheid der Sozialbehörde
  • den Widerspruch dagegen
  • Widerspruchsbescheid
  • Mandantenfragebogen
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vollmacht

Wir bestätigen Ihnen den Eingang dieser Dokumente per E-Mail. Ein Mandates zustande gekommen wenn wir ihn dies auch per E-Mail bestätigen.

2. Mandant werden im Familienrecht trotz Corona

Social Distancing, Quarantäne, Kontaktverbote und Ausgangssperren haben ihre Wirkung – auch im Familienrecht. Häusliche Gewalt, Trennung, und Scheidung steigen an.

a) Scheidung trotz Corona

In der Coronakrise können Sie uns mit Ihrer Scheidung beauftragen, indem Sie folgende Unterlagen an info@pi-kanzlei.de per E-Mail senden:

  • Heiratsurkunde
  • Mandantenfragebogen
  • Vollmacht
  • Geburtsurkunden minderjähriger Kinder, soweit vorhanden
  • Formular zum Versorgungsausgleich

Wir bestätigen Ihnen den Eingang dieser Dokumente per E-Mail. Ein Mandat ist zustande gekommen, wenn wir Ihnen das auch per E-Mail bestätigen.

b) Sorgerecht, Umgang, Unterhalt bei Corona

Auch in sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Sorgerecht, Umgang und Unterhaltsangelegenheiten können Sie uns in der Corona-Krise beauftragen, indem Sie folgende Unterlagen an info@pi-kanzlei.de per E-Mail senden:

  • Mandantenfragebogen
  • Vollmacht

Wir bestätigen Ihnen den Eingang dieser Dokumente per E-Mail. Ein Mandat ist zustande gekommen, wenn wir Ihnen das auch per E-Mail bestätigen.

3. Mandant werden trotz Corona im Medizinrecht

Das Corona-Virus wird sich auch im Medizinrecht auswirken. Die hohe Belastung der Ärzteschaft dürfte zu einer Erhöhung der Fehlerquote führen, und Arzthaftungsansprüche verursachen.  Problematisch kann auch die Werbung für den Verkauf von Atemschutzmasken sein – jedenfalls dann, wenn es sich bei diesen nicht um ein Medizinprodukt handelt.  Wenn Sie uns wegen Arzthaftung, Streit mit der privaten Krankenkasse, privaten Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in der Corona-Krise beauftragen möchten, dann benötigen wir per E-Mail folgende Unterlagen:

  • Mandantenfragebogen
  • Vollmacht
  • ärztliche Atteste, soweit vorhanden
  • Rechtsschutzversicherung

Wir bestätigen Ihnen den Eingang dieser Dokumente per E-Mail. Ein Mandat ist zustande gekommen, wenn wir Ihnen das auch per E-Mail bestätigen.

4. Kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail

Sie können Ihren Fall an info@pi-kanzlei.de per E-Mail schildern, und erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung. Diese ersetzt keine Erstberatung, und enthält auch keine rechtliche Würdigung. Die kostenlose Ersteinschätzung soll Ihnen die Frage beantworten, ob das von Ihnen vorgetragene Anliegen sich eignet, mithilfe eines Rechtsanwaltes für Familienrecht, Sozialrecht und Medizinrecht durchgesetzt zu  werden.  Danach können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch nehmen, oder direkt einen Auftrag zur Vertretung erteilen.

5. Telefonische Beratungstermine

Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin für Ihre Beratung im Sozialrecht, Familienrecht und Medizinrecht.  Rufen Sie uns dazu an oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@pi-kanzlei.de. Insbesondere sozialrechtliche Klagen und Scheidungsanträge lassen sich sehr gut telefonisch besprechen.

Zur Vorbereitung des Gesprächs sollten Sie unseren Mandantenfragebogen ausfüllen. Das hilft uns dabei, dass wir uns einen Überblick über die Sach- und Rechtslage in Ihrer Angelegenheit machen machen können. Gern können Sie uns weitere Ihres Erachtens wichtige Unterlagen per Email an info@pi-kanzlei.de.

Nach Erhalt des Fragebogens vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefontermin, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

6. Persönliche Termine in unserer Kanzlei

Sie können auch persönliche Besprechungstermine in unserer Kanzlei wahrnehmen. Rechtsanwälte sind als Organe der Rechtspflege nach den derzeitigen Allgemeinverfügungen anlässlich des Corona-Virus weiter tätig und erreichbar.

Wir möchten Ihre und unsere Gesundheit schützen, daher halten wir uns streng an die Hygieneregeln von Region Hannover und Gesundheitsministerium, wie insbesondere:

  • Abstand einhalten
  • Hygiene einhalten durch Händewaschen und Desinfektion
  • Hust- und Niesetikette einhalten

Wir legen die Termine so, dass Wartezeiten vermieden werden und Besprechungen direkt beginnen können.

Wir freuen uns auf Sie. Bitte bleiben Sie gesund!

Patrick Inhestern

Rechtsanwalt

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