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Schmerzensgeld Rechtsanwalt Hannover

Schmerzensgeld: FAQ vom Rechtsanwalt in Hannover

Schmerzensgeld ? Sie wollen Schmerzensgeld? Als Rechtsanwalt für Medizinrecht können wir Ihnen präzise den Umfang Ihres Anspruches auf Schmerzensgeld bei Personenschaden von jeder schwere ermitteln, berechnen und geltend machen. Nach Behandlungsfehlern, Arzthaftung, bei Verkehrsunfällen sowie sonstigen Unfällen aller Art kann ein umfangreicher Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. Nachstehend erfahren Sie von uns als Rechtsanwalt das wichtigste, was Sie zum Schmerzensgeld und seine Durchsetzung wissen müssen:

1. Wann gibt es Schmerzensgeld?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld setzt voraus, das eine Person durch eine Körperverletzung, eine Freiheitsentziehung, einen Akt gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder eine sonstige Schädigung einen immateriellen Schaden erlitten hat.

An einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld ist immer zu denken, wenn Sie

  • Opfer einer Straftat
  • Geschädigter einer unerlaubten Handlung
  • Geschädigter einer ärztlichen Heilbehandlung oder
  • Geschädigter eines Verkehrsunfalls

Daneben gibt es nach den derzeitigen Recht auch Schmerzensgeld bei

  • Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Verletzung des Rechts am eigenen Bild
  • Verletzung des Urheberrechts

Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld unter jedem rechtlichen Aspekt zu Seite.

2. Wie hoch ist das Schmerzensgeld?

Eine der wichtigsten Fragen im Rahmen der Regulierung von Personenschäden ist die Frage der    Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes. Die korrekte Höhe des Schmerzensgeldes ist wichtig für die Ermittlung der Kosten von Gericht und Rechtsanwalt. Die Geltendmachung eines zu hohen Schmerzensgeldes kann zu einer Teilniederlage führen. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ermitteln wir das korrekte Schmerzensgeld in Ihrem individuellen Fall. Es haben sich in der Rechtsprechung zum Schmerzensgeld folgende Faktoren für die Bemessung des Schmerzensgeldes herausgebildet. Betreffend die Person des Geschädigten sind zu berücksichtigen:

  • physische Schmerzen
  • für die Behandlung erforderliche Medikamente (Bezeichnung, Dosis, Behandlungsdauer)
  • Verlauf des Heilungsprozesses (Intensität der Behandlung, Risiko der Behandlung, Verlauf der Behandlung, Erforderlichkeit einer erneuten Operation)
  • Operation, Narkose, Koma
  • seelisches Leiden des Geschädigten (individuelle Wahrnehmung der Verletzung, Verzweiflung, Entsetzen, Todesangst)
  • posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Angstzustände, Suizid sowie sonstige Wesensveränderung
  • Dauerschädigung
  • Dauer der stationären und/oder ambulanten Behandlung
  • Erforderlichkeit etwaiger Rehabilitation
  • Bewegungseinschränkungen (Rollstuhl, Gruppe, Prothese)
  • Verlust oder Beeinträchtigung von Sinnesorgan, der Sprache
  • optische Entstellungen oder Narben
  • Verlust von Partnerschaft bzw. Ehe
  • Unfruchtbarkeit
  • Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung, teilweise Erwerbsminderung
  • Pflegebedürftigkeit

In der Person des Schädigers sind zu berücksichtigen:

  • Grad des Verschuldens (Vorsatz, Absicht, leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit)
  • Alkoholisierung bzw. Drogeneinfluss
  • Alter des Schädigers
  • wirtschaftliche Verhältnisse des Schädigers
  • selbst erlittene Verletzungen des Schädigers
  • Regulierungsverhalten des Schädigers

Die Bestimmung der Höhe des Schmerzensgeldes liegt im Ermessen des Richters im Schmerzensgeldprozess. Dieser muss sich an Urteilen in vergleichbaren Fällen orientieren und die Umstände des konkreten Einzelfalls mindern oder erhöhen berücksichtigen. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es unsere Aufgabe, den Weg zum richtigen Schmerzensgeld zu zeigen.

3. Wer muss das Schmerzensgeld bezahlen?

Das Schmerzensgeld wird grundsätzlich der Schädiger bezahlen. Insbesondere bei Schwerstschäden wird der Schmerzensgeldanspruch des Schädigers jedenfalls dann überschreiten, wenn es sich um eine Privatperson handelt. Denn eine Privathaftpflicht Versicherung vorhandenes, dann muss diese das Schmerzensgeld bezahlen. Die Beteiligten an Heilungs – und Pflegedienstleistungen wie Ärzte, Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentrum, ambulante Pflegedienste, Pflegeheime und Hospize haben in der Regel Betriebshaftpflichtversicherung, welche das Schmerzensgeld zahlen. Bei Verkehrsunfällen besteht sogar ein Direktanspruch des Geschädigten gegen die Verkehrshaftpflichtversicherung des Schädigers.

4.Welche Sonderfälle gibt bei Schmerzensgeld wegen Personenschaden?

Aus unserer Sicht als Rechtsanwalt für Medizinrecht gibt es bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld folgende Sonderfälle, die ein besonderes rechtliches Know-how erfordern. Hierzu zählen:

  • Schockschäden
  • Schmerzensgeld bei zeitnahem Versterben des Verletzten
  • Schmerzensgeld für Hinterbliebenen
  • Schmerzensgeld bei Schwerstschäden

Das Schmerzensgeld wird in der Regel auf einmal bezahlt. In schweren Fällen kommt neben einer Einmalzahlung auch die Gewährung einer Schmerzensgeldrente infrage. Als Rechtsanwalt für Schmerzensgeld weise darauf hin und machen dies auch gelten.

Welche Schmerzensgeldbeträge sind maximal erzielbar?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die in der deutschen Rechtsprechung und Rechtspraxis gefunden Schmerzensgeldbeträge in keiner Weise vergleichbar sind mit Schmerzensgeldbeträge nach amerikanischem Recht. Dennoch lässt sich beobachten, dass die Schmerzensgeldbeträge auch in Deutschland laufend ansteigen und sich in einem Aufwärtstrend befinden. Maximalbeträge haben sich in der Vergangenheit ergeben

  • bei Geburtsschadensfällen bis zu ca. 700.000 €
  • Wachkoma ca. 300.000-800.000 €
  • Hirnschäden bis zu 750.000 €

es gibt verschiedene Schmerzensgeldtabellen, die meist jährlich angepasst werden. Zu beachten ist, dass ein wesentlicher Teil der Schmerzensgeldbeträge in diese Tabellen kein Eingang findet. Ursache ist, dass solche Angelegenheiten zwischen Haftpflichtversicherungen und Rechtsanwälten des Geschädigten erledigt werden.

5. Welche Unterlagen brauchen wir als Rechtsanwalt für die Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldes?

Wenn wir Ihnen als Rechtsanwalt bei der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldes zur Seite stehen sollen, dann benötigen wir zum Einstieg in die Fallbearbeitung folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Adresse des Schädigers, Ggf. Adresse seines Haftpflichtversicherers
  • ärztliche Atteste über die erlittenen Beeinträchtigungen
  • Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Vollmacht
  • Ihre Kontaktdaten

Gern können Sie diese Unterlagen übersenden und uns so online mit der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldes beauftragen.

6.Praxistipp:

Geben Sie nicht auf! Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld muss man sehr hartnäckig sein-auch als Rechtsanwalt! Oftmals lehnen Haftpflichtversicherer jede Schmerzensgeldzahlung bei einem ersten Anschreiben ab. Hier mussten weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung ihres Schmerzensgeldes zur Seite. Sprechen Sie uns an!

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