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Unterhalt ändern - Abänderungsklage mit Rechtsanwalt durchsetzen

Unterhalt ändern - Abänderungsklage mit Rechtsanwalt durchsetzen

Sie sind zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und ihr Einkommen hat sich gemindert? Sie bekommen Unterhalt und ihnen ist bekannt geworden, dass der Unterhaltszahler nun höhere Einkünfte erzielt? Die Corona Pandemie greift derzeit einschneidend in die dem Verhältnis vieler Menschen ein. Dann kann es sinnvoll sein, eine Abänderung des zu zahlenden Unterhaltes durch uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht herbeizuführen. Wird ein bestehender Titel nicht abgeändert und nur weniger gezahlt, können sich Unterhaltsschulden anhäufen.

Der Beitrag informiert Sie über die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht und ihre Voraussetzungen. Der Beitrag zeigt auch, wie wir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Ihnen helfen können.

1. Was versteht man unter einer Abänderungsklage im Unterhaltsrecht?

Im Unterhaltsrecht wird Unterhalt meist aufgrund von Unterhaltstiteln geschuldet. Diese Unterhaltstitel können familiengerichtliche Beschlüsse, notarielle Schuldanerkenntnis oder Jugendamtsurkunde sein. Diese gelten auch dann fort, wenn sich die die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, also Unterhaltsschuldner und unterhaltsberechtigten ändern. Ein Unterhaltstitel kann also eine zu hohe oder zu geringe Zahlungsverpflichtung beinhalten. Es können also Unterhaltsrückstände auflaufen. Dies kann mit einer Abänderungsklage verhindert werden. Um das Kostenrisiko gering zu halten, sollte zunächst außergerichtlich eine Abänderung verlangt werden.

2. Welche Gründe rechtfertigen die Abänderung eines Unterhaltstitels?

Die Abänderung eines Unterhaltstitels oder einer Unterhaltsvereinbarung ist nur möglich wenn ein Grund für die Abänderung vorliegt.

Solche Gründe für eine Abänderung können sein:

  • Änderung der Einkommensverhältnisse
  • Anspruch auf Kindesunterhalt verändert sich wegen Erreichen einer neuen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle
  • Kind wird volljährig
  • der Unterhaltsverpflichtete wird Vater eines weiteren Kindes
  • Anspruch auf Ehegattenunterhalt verändert sich
  • höchstrichterliche Rechtsprechung ändert sich

Die Aufzählung der Abänderungsgründe ist nicht abschließend. Die Änderung muss grundsätzlich wesentlich sein. Nur dann kann ein Unterhaltsbeschluss geändert werden. Wesentlich ist eine Veränderung nach der Rechtsbrechung des BGH dann, wenn sie in einer nicht unerheblichen Weise zu einer anderen Beurteilung des Bestehens, der Höhe oder der Dauer des Anspruchs führt. Die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht sieht eine Änderung als wesentlich an, wenn sich bei ihrer Berücksichtigung der zu zahlende Unterhalt um 10 % ändert. Der monatlich geschuldete Unterhalt muss also um 10 % steigen oder fallen.

Eine notarielle Vereinbarung, ein Prozessvergleich oder eine Jugendamtsurkunde kann nur dann geändert werden, wenn eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt.

Änderung der Einkommensverhältnisse

Ein Einkommensrückgang ist unterhaltsrechtlich nur dann beachtlich, wenn er nicht verschuldet ist. Arbeitsplatzverlust aufgrund von Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung sind damit unbeachtlich. Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit wirkt sich auf den Ehegattenunterhalt aus, beim Kindesunterhalt muss sich der Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit entgegenhalten lassen. Durch die Corona-Pandemie verursachte Einkommensrückgänge sind nur dann beachtlich, wenn diese Einkommensrückgänge nachhaltig sind. Von einer Nachhaltigkeit ist auszugehen, wenn der Rückgang mindestens 6 Monate anhält.

Geburt eines weiteren Kindes

Die Geburt eines weiteren Kindes auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten kein Grund für die Abänderung eines Unterhaltstitels sein. Die Düsseldorfer Tabelle behandelt den Fall, dass ein Unterhaltspflichtiger 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Für die Geburt des neuen Kindes dazu, dass der Unterhaltsverpflichtete mehr Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, dann kommt eine Herabstufung um eine Stufe der Düsseldorfer Tabelle in Betracht. Die Geburt des neuen Kindes kann Betreuungspflichten auslösen. Diese Betreuungspflichten können die Abänderung eines Unterhaltstitels begründen.

Ehegattenunterhalt verändert sich

Ein häufiger Grund für eine Abänderung kann auch ein sich verändernder Anspruch auf Ehegattenunterhalt sein. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann sich verändern, weil der Ehegatte arbeitslos wird, eine Beschäftigung aufnimmt oder einen besseren Job findet. Auch die Befristung oder Herabsetzung von Ehegattenunterhalt sind Grund für eine Abänderung. Auch die Wiederheirat eines Ehegatten kann die unterhaltsrechtliche Bedarfslage verändern.

3. Wann ist eine Abänderung von Unterhalt ausgeschlossen?

Die Abänderung eines Unterhaltstitels kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Unterhaltsverfahren entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich war. Darüber hinaus sind im Erstverfahren auch Gründe vorzutragen, die vorhersehbar waren. Wer die Abänderung eines Unterhaltstitels begehrt, ist grundsätzlich mit allen Gründen von der Abänderung ausgeschlossen, die er schon im ersten Verfahren hätte vortragen können. Das nennt man Präklusion.

Der der Abänderung von Unterhalt tätige Rechtsanwalt muss einen Ausschluss der Abänderung von Unterhalt wegen Präklusion stets für Sie prüfen. An Präklusion ist insbesondere zu denken, wenn

  • Tatsachen bisher verschwiegen worden sind
  • eine Geburt bereits im Erstverfahren wegen Schwangerschaft vorhersehbar war
  • der Wechsel der Arbeitsstelle bereits feststand
  • ehebedingte Nachteile beim Ehegattenunterhalt nicht im Erstverfahren geltend gemacht worden sind.

Wegen der Präklusion bei Abänderung von Unterhalt ist es erforderlich, dass Ihr Rechtsanwalt im Erstverfahren bei dem Familiengericht alles vorträgt, was für Sie günstig ist. Ein Aufheben für später gibt es im Unterhaltsrecht nicht.

4. Wie läuft die Abänderungsklage beim Familiengericht ab?

Im Unterhaltsrecht herrscht bei dem Familiengericht Anwaltszwang. Sie können daher eine Abänderungsklage bzw. einen Antrag auf Abänderung eines Unterhaltstitels nur durch einen Rechtsanwalt stellen. In dem Abänderungsantrag legt der Rechtsanwalt die Situation dar, wegen der der ursprüngliche Unterhaltstitel geändert werden soll. Das Familiengericht stellt diesen Schriftsatz der Gegenseite mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zu.

Wenn die Beteiligten die Argumente für und Wider die Abänderung des Unterhaltstitels getauscht haben, bestimmt das Familiengericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung. In diesem Termin werden die Beteiligten des Unterhaltsrechtsstreits noch einmal angehört. Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, dann entscheidet das Familiengericht über das Abänderungsbegehren durch Beschluss. Der Beschluss wird dem Änderungsbegehren stattgeben, wenn der Antragsteller eine wesentliche Änderung darlegen und beweisen konnte. Das Darlegen und Beweisen der Änderung ist Aufgabe des Rechtsanwalts, der den Abänderungsantrag für sie stellt.

5. Wie helfen wir Ihnen als Rechtsanwälte bei der Abänderung von Unterhalt?

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte im Familienrecht prüfen wir Ihre Angelegenheit wegen Abänderung von Unterhalt zunächst auf Erfolgsaussichten. Wir stellen fest, ob der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt geeignet ist, eine Änderung des Unterhaltstitels herbeizuführen. Darüber hinaus berechnen wir, ob sich die im Raum stehende Unterhaltsverpflichtung wesentlich verändert. Wir schreiben die Gegenseite an, und arbeiten an einer außergerichtlichen Lösung. Erst wenn eine solche scheitert, dann stellen wir den Abänderungsantrag bei dem Familiengericht. Wir kommen der Beweislast nach. Wir weisen Sie darauf hin, wenn Dokumente fehlen. Wenn es notwendig ist, machen wir Auskunftsansprüche für Sie geltend. Wir sind mit Ihnen beim Familiengericht und klären Sie in jeder Verfahrenslage über den Sachstand auf.

6. Was kostet der Rechtsanwalt bei der Abänderungsklage?

Die Rechtsanwaltskosten bei der Abänderung von Unterhaltstiteln richten sich wie in anderen Unterhaltsangelegenheiten auch nach dem Streitwert. Der Streitwert bestimmt sich grundsätzlich aus dem jährlichen Zahlbetrag. Wird gerichtlich beispielsweise eine Änderung von Unterhalt in Höhe von monatlich 200 € geltend gemacht €, dann beträgt der Streitwert 2400 €.

Die Kosten für den Rechtsanwalt betragen dann derzeit 606,10 €. Wird gerichtlich beispielsweise eine Änderung von Unterhalt in Höhe von monatlich 600 € geltend gemacht, dann beträgt der Streitwert 7200 €. Die Kosten für den Rechtsanwalt betragen dann 1355,60 €. Sprechen Sie uns an. Wir unterbreiten Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für ihre Angelegenheit betreffend Abänderung von Unterhalt.

7. Wer trägt die Kosten der Abänderungsklage?

In unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten entscheidet das Familiengericht in dem Beschluss auch über die Tragung der Kosten. Wenn sie sich mit ihrem Abänderungsverlangen durchsetzen und das Familiengericht in Unterhaltstitel in vollem Umfang wunschgemäß abgeändert, dann muss der Gegner Ihnen in der Regel auch die Kosten erstatten. Wird in dem Unterhaltsverfahren bei dem Familiengericht ein Vergleich geschlossen, so kommt es in der Regel zu einer Kostenaufhebung. Dann trägt jeder Beteiligte seine Kosten. In seltenen Fällen kann es sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Abänderungsklage übernimmt.

Fazit:

Die Abänderung von Unterhaltstiteln ist kompliziert. Gleiches gilt für die Abänderung von Vergleichen und Urkunden betreffend Unterhalt. Fehler, die im Erstverfahren gemacht worden sind, lassen sich über einen Abänderungsantrag nicht korrigieren. Überlassen Sie den Erfolg ihrer Abänderungsklage nicht dem Zufall, sondern konsultieren Sie uns als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

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