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Einvernehmliche Scheidung

Rechtsgebiet

Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Dauer, Kosten, Vorteile - FAQ vom Rechtsanwalt

Die einvernehmliche Scheidung geht in aller Regel viel schneller als eine streitige Scheidung und im Regelfall können auch deutlich Kosten eingespart werden. Erfahren Sie nachstehend das wichtigste zur einvernehmlichen Scheidung aus unserer Sicht als Rechtsanwalt, insbesondere in Bezug auf Ablauf, Dauer, Kosten und Vorteile der einvernehmlichen Scheidung.

1. Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte diesem Scheidungsantrag zustimmt. Der andere Ehegatte stellt also nicht die Trennung infrage und ist ebenfalls scheidungswillig.

Darüber hinaus wird heutzutage auch oft von einer einvernehmlichen Scheidung gesprochen, wenn zwischen den Ehegatten Einvernehmen hinsichtlich der Scheidungsfolgen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsrecht besteht. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung werden derartige Fragen oftmals im Rahmen einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt.

2. Wie ist der Ablauf der einvernehmlichen Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung ist meistens schneller als ein streitiges Verfahren. Im Regelfall verläuft die einvernehmliche Scheidung so, dass ein Ehegatte einen Rechtsanwalt damit beauftragt, einen Scheidungsantrag einzureichen. Der Scheidungsantrag kann ca. 9-10 Monate nach der Trennung bei den meisten Familiengerichten eingereicht werden. Für das Einreichen des Scheidungsantrags benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt. Hier besteht sogenannter Anwaltszwang.  Der andere Ehegatte bekommt den Scheidungsantrag zugestellt. Er kann der einvernehmlichen Scheidung zustimmen. Für die Zustimmung benötigt er keinen Rechtsanwalt. Wenn der Versorgungsausgleich geklärt ist, wird Scheidungstermin anberaumt und die Ehe wird einvernehmlich geschieden. Der Termin zur mündlichen Verhandlung kann in jedem Fall erst nach Ablauf des Trennungsjahrs stattfinden.

3. Wie lange dauert die einvernehmliche Scheidung?

Die Dauer der einvernehmlichen Scheidung hängt wesentlich von folgenden Umständen ab.

Wenn die zu scheidende Ehe nur von kurzer Dauer war, dann findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt. Dieser Antrag wird unseres Erachtens in den meisten Fällen nicht gestellt. Die Ursache ist darin zu sehen, dass der Antrag sich nicht lohnt. Eine einvernehmliche Scheidung ohne Versorgungsausgleich kann dann schon in 2 Monaten vorbei sein.

War die Ehe nicht von kurzer Dauer, dann findet der Versorgungsausgleich von Amts wegen statt. Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung kann nach einer Dauer von 3 Monaten Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt werden. Der nicht anwaltliche vertretene Ehegatte braucht für diesen Antrag keinen Anwalt. Wenn dieser  Antrag so früh wie möglich gestellt wird, ist mit einer einvernehmlichen Scheidung innerhalb von 4 Monaten zu rechnen.

Wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, ist im Regelfall mit einer Verfahrensdauer von 6-9 Monaten zu rechnen.

4. Vertritt der Scheidungsanwalt bei der einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten?

Oft kommt es vor, dass scheidungswillige Ehegatten sich einen gemeinsamen Scheidungsanwalt für ihre einvernehmliche Scheidung wünschen. Im Internet ist vielerorts sogar auf spezialisierten familienrechtlichen Seiten-von einem gemeinsamen Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung die Rede. Hierzu kann man klar sagen, dass ein Anwalt niemals beide Ehegatten in einer Scheidung – und sei sie noch so einvernehmlich – vertreten kann. Sobald ein Ehegatte die Vollmacht für das Scheidungsverfahren unterzeichnet hat, besteht für den Anwalt gegenüber dem anderen Ehegatten ein Beratung – und Vertretungsverbot. Beachte der Anwalt dies nicht, dann verstehst er nicht nur gegen Standesrecht, sondern kann sich auch wegen Parteiverrat strafbar machen. Hintergrund ist, dass die Ehegatten im Rahmen einer Scheidung oftmals widerstreitende Interessen haben. So würde die Beratung hinsichtlich Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Zugewinn und weiteren familienrechtlichen Aspekten sehr unterschiedlich ausfallen, abhängig von der individuellen Situation der beteiligten Ehegatten.

5. Wie sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung?

Die Kosten der einvernehmlichen Scheidung richten sich nach dem Einkommen, Vermögen und der Anzahl der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Versorgungen. Je höhere der sich so ergebende Verfahrenswert ist, desto höher sind die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltsgebühren. Ein entscheidender Kostenvorteil bei der einvernehmlichen Scheidung ergibt sich vor allen Dingen, wenn der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag nur zustimmt und sich keinen Rechtsanwalt nimmt. Dann fallen im Rahmen des Scheidungsverfahrens nur die Kosten für einen Rechtsanwalt an. Diese Kosten schuldet grundsätzlich derjenige Ehegatte, der den Rechtsanwalt beauftragt hat. Den Ehegatten steht es aber grundsätzlich frei, miteinander hinsichtlich der Kosten für diesen Rechtsanwalt eine Vereinbarung zu treffen und beispielsweise eine Kostenteilung oder eine bestimmte Kostenquote abzusprechen.

5. Welche Vorteile hat die einvernehmliche Scheidung?

Die wichtigsten Vorteile der einvernehmlichen Scheidung aus unserer Sicht als Scheidungsanwalt sind:

  • kurze Verfahrensdauer: Bei der einvernehmlichen Scheidung ist mit einer kurzen Verfahrensdauer zu rechnen, weil allenfalls der Versorgungsausgleich zu regeln ist. Selbst dieser kann einvernehmlich nach einer Verfahrensdauer von 3 Monaten abgetrennt werden.

 

  • ein Scheidungstermin: Es ist lediglich ein Scheidungstermin bei dem Familiengericht zu erwarten, weil Scheidungsfolgesachen nicht besprochen werden müssen und das Familiengericht nicht ermitteln muss, ob tatsächlich bei den Ehegatten eine Trennung vorliegt.

 

  • sichere Scheidung: Sie werden mit Sicherheit geschieden, da das Familiengericht aufgrund der übereinstimmenden einvernehmlichen Erklärungen der Ehegatten das Scheitern der Ehe sicher feststellt.

 

  • geringere Kosten: Es entstehen nur Kosten für einen Rechtsanwalt. Denn für die Stellung des Scheidungsantrages ist nur ein Rechtsanwalt erforderlich. Der andere Ehegatte kann ohne Rechtsanwalt der Scheidung zustimmen.

 

  • bei Vereinbarung Kostenteilung: Hinsichtlich der Kosten für den einen zwingend notwendigen Rechtsanwalt bei der einvernehmlichen Scheidung steht es den Ehegatten frei, eine Vereinbarung zu treffen und sich zu verständigen, diese Kosten zu teilen. Diese Variante führt zu der denkbar günstigsten Scheidung. Ohne eine Vereinbarung hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten muss der Ehegatte, der den Rechtsanwalt für die einvernehmliche Scheidung beauftragt, dessen Kosten auch alleine tragen.

 

  • Das Beste für Kinder und Familie: Eine Scheidung ist stets eine emotionale Belastung. Das einvernehmliche Auseinandergehen der Ehegatten schon vor allem die Kinder-insbesondere die minderjährigen-sowie die Familie, aber natürlich auch die Ehegatten selbst.

6. Was brauchen wir als Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung?

Wenn Sie ihre einvernehmliche Scheidung einleiten möchten, dann ist dazu nicht zwingend ein persönlicher Termin bei uns als Rechtsanwalt erforderlich. Für ihre einvernehmliche Scheidung benötigen wir:

  • Heiratsurkunde in Kopie
  • Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder in Kopie
  • ihre vollständige Anschrift
  • die vollständige Anschrift ihres Ehegatten
  • letzte gemeinsame Anschrift
  • ihr aktuelles Nettoeinkommen
  • das Nettoeinkommen ihres Ehegatten
  • Datum der Trennung
  • Vollmacht
  • Ihre Telefonnummer

Wenn Sie diese Unterlagen per E-Mail übersenden, dann nehmen wir telefonisch Kontakt zu ihnen auf und sprechen mit Ihnen Einzelheiten zum Scheidungsantrag durch, erläuternden ihnen den Ablauf der einvernehmlichen Scheidung und klären Sie über zu erwartenden Scheidungskosten auf.

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