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Gewaltschutz Anwalt Hannover

Rechtsgebiet

Gewaltschutzgesetz- FAQ vom Anwalt in Hannover

Nach aktuellen Statistiken wurden im Jahr 2019 über 140.000 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Mehr als 2/3 davon waren weiblich. Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/haeusliche-gewalt/haeusliche-gewalt-80642 . Rechtliche Hilfe bietet den betroffenen das Gewaltschutzgesetz. Als Rechtsanwalt für Familienrecht geben wir nachstehend ein Überblick dazu, wie das Gewaltschutzgesetz Hilfe bieten kann

 

1. Wann können Betroffene Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch nehmen?

Wer Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz möchte, muss Opfer von körperlicher Gewalt geworden sein. Der Täter muss gegen das Opfer gewalttätige Übergriffe ausgeübt haben. Das ist der Grundanwendungsfall des Gewaltschutzgesetzes. Daneben ist auch die psychische Gewalt erfasst. Hierzu zählen vor einigen Drohungen mit Tod, Schläge und Einkerkern. Erfasst sind alle Mittel der modernen Kommunikation wie Handy, SMS, WhatsApp, Facebook, Twitter und Co.

2. Was ist für Opfer wichtig, um effektive Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz zu erhalten?

Wer Opfer von häuslicher oder Gewalt in der Partnerschaft wird, sollte folgendes beachten, um effektive Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz zu erhalten:

  • Polizei sollte informiert werden
  • Verletzungen sollten ärztlich attestiert sein
  • Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz sollte unverzüglich gestellt werden
  • Beweismitte (Zeugen, Atteste, eidesstattliche Versicherung, usw.) sollten beigebracht werden

3. Wie kann ich als Opfer schnelle Hilfe durch das Gewaltschutzgesetz erhalten?

Als Opfer von Gewalt sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Dieser kann bei dem Familiengericht gestellt werden. Sie können dazu die Geschäftsstelle des für sie zuständigen Familiengericht aufsuchen. Gern können wir Ihnen als Anwalt für Familienrecht bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz behilflich sein.

Das Familiengericht wird dann eine einstweilige Anordnung erlassen, soweit

  • ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und
  • dies (nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften) gerechtfertigt ist.

In vielen Fällen wird das Familiengericht die einstweilige Anordnung sofort erlassen. Das gilt insbesondere in gravierenden Fällen und dann, wenn das Vorliegen von Gewalt im Sinne des Gewaltschutzgesetzes nicht nur durch eine eidesstattliche Versicherung des Opfers, sondern auch durch ärztliche Atteste sowie Strafanzeigen und Polizeiberichte nachgewiesen ist. In Zweifelsfällen kann das Familienrecht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Eine Entscheidung über den Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz erfolgt dann nach mündlicher Verhandlung.

4. Welche Maßnahmen kann das Gericht nach dem Gewaltschutzgesetz treffen?

Das Familiengericht kann im Rahmen seiner einstweiligen Anordnung den Täter verbieten,

  • die Wohnung des Opfers zu betreten
  • sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten
  • bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich das Opfer regelmäßig aufhält
  • Verbindung zu dem Opfer auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen
  • Treffen mit dem Opfer herbeizuführen.
  • eine von Täter und Opfer gemeinsam genutzte Wohnung zu nutzen

Wichtig ist, dass das Familiengericht die Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz lediglich befristet ausspricht, im Regelfall nämlich für 6 Monate. Wenn die gewalttätigen Übergriffe andauern, müssen Betroffene vor Ablauf von 6 Monaten einen neuen Antrag bei dem Familiengericht stellen.

5. Welche ergänzenden Maßnahmen und Alternativen gibt es zum Gewaltschutzgesetz?

Bei hartnäckigen Tätern reichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz nicht aus. Als Opfer ist ihn zu raten, in solchen Situationen dran zu bleiben. Verstößt der Täter gegen den vom Familiengericht erlassenen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, so stellt dies eine Straftat dar. Dies folgt aus § 4 Gewaltschutzgesetz. Jeder einzelne dieser Straftaten sollte angezeigt werden und es sollte Strafantrag gestellt werden. Ist das Opfer mit dem Täter verheiratet und/oder sind gemeinsame Kinder vorhanden, kommen weitere Maßnahmen in Betracht, nämlich:

6. Praxistipp vom Rechtsanwalt

Wenn Sie Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz suchen, dann sollten Sie schnell handeln. Das ist aus unserer Sicht als Rechtsanwalt für Familienrecht das wichtigste. Außerdem sollte der Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz untermauert werden durch Strafantrag und ärztliche Atteste. Je mehr bei Beweismittel beigebracht werden können, desto überzeugender können wir den Antrag als Rechtsanwalt für Familienrecht für Sie stellen – in Hannover und bundesweit.

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